Stand: 5. September 2026
Wichtiger Hinweis: Die Veröffentlichung auf dieser Website dient der Information. Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweisen, die Möglichkeit zur zumutbaren Kenntnisnahme besteht und ihre Geltung vereinbart wird. Individuelle Vereinbarungen im Werkstattauftrag haben Vorrang.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Diagnose-, Wartungs-, Instandsetzungs- und sonstige Werkstattleistungen der A1 Getriebe- & Autoservice GmbH, Marie-Curie-Straße 16, 28876 Oyten, nachfolgend „A1“ genannt.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist, wer den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt. Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn A1 ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Auftragsumfang
Anfragen über Website, E-Mail, WhatsApp oder Telefon sind zunächst unverbindlich. Ein Auftrag kommt durch schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Werkstattauftrags oder durch den einvernehmlichen Beginn der beauftragten Arbeiten zustande.
Maßgeblich ist der konkret vereinbarte Leistungsumfang. Zusatzarbeiten führt A1 nur aus, wenn der Kunde sie freigegeben hat oder wenn sie zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich sind und eine vorherige Zustimmung trotz zumutbarer Versuche nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Freigaben per Telefon oder Textnachricht dürfen zur Nachweisführung dokumentiert werden.
3. Fahrzeugunterlagen und Angaben des Kunden
Für eine fachliche Zuordnung benötigt A1 grundsätzlich den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I, einen gegebenenfalls vorhandenen Fehlerspeicher oder Diagnosebericht und eine möglichst genaue schriftliche Fehlerbeschreibung. Hilfreich sind Angaben zu Auftreten, Häufigkeit, Betriebszustand und bereits ausgeführten Arbeiten.
Der Kunde muss erkennbare, für Diagnose oder Reparatur erhebliche Besonderheiten mitteilen, insbesondere Umbauten, Leistungssteigerungen, Softwareänderungen, Unfallschäden, Fremdeingriffe oder bereits erfolgte Reparaturversuche. Ein fremder Fehlerspeicher oder eine Vorabinformation ersetzt nicht die eigene Diagnose von A1.
4. Diagnose und Fehlersuche
Die Diagnose ist eine eigenständige, vergütungspflichtige Werkstattleistung. Sie wird ab 125,00 € einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und im Übrigen nach dem erforderlichen Prüfaufwand berechnet, soweit vorab nichts anderes vereinbart wurde.
A1 schuldet eine fachgerechte Prüfung im vereinbarten Umfang, nicht jedoch das Auffinden jedes verdeckten, sporadischen oder zum Prüfzeitpunkt nicht reproduzierbaren Fehlers. Ergibt sich während der Prüfung ein weitergehender Diagnosebedarf, stimmt A1 das weitere Vorgehen und die voraussichtlichen zusätzlichen Kosten mit dem Kunden ab.
5. Kostenschätzung und Preise
Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart wurden. Wird erkennbar, dass eine unverbindliche Kostenschätzung wesentlich überschritten werden muss, informiert A1 den Kunden und holt eine weitere Freigabe ein. Bis dahin darf A1 die Arbeiten unterbrechen.
Preisangaben gegenüber Verbrauchern enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettobeträge zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, wenn dies eindeutig gekennzeichnet ist. Maßgeblich sind der Werkstattauftrag, freigegebene Zusatzarbeiten und die Schlussrechnung.
6. Terminreservierung, Reparaturfreigabe und Anzahlung
Termine und Reparaturfreigaben werden erst nach Eingang der jeweils ausdrücklich vereinbarten Anzahlung verbindlich. Die Höhe und Fälligkeit der Anzahlung werden dem Kunden vorab mitgeteilt. Die Anzahlung wird vollständig auf die Vergütung des betreffenden Auftrags angerechnet.
Bei einer wirksamen Kündigung oder einem Widerruf wird die Anzahlung nicht pauschal einbehalten. A1 rechnet nach den gesetzlichen Regeln über bereits erbrachte Leistungen, bestellte oder nicht mehr stornierbare Teile sowie sonstige bestehende Ansprüche ab und erstattet einen verbleibenden Betrag.
7. Ersatzteile und beigestellte Teile
A1 verwendet grundsätzlich selbst beschaffte, für den Auftrag geeignete Teile und Betriebsstoffe. Vom Kunden mitgebrachte oder anderweitig beigestellte Teile werden nicht verbaut, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Ausgebaute Teile werden auf Wunsch des Kunden bis zur Fahrzeugabholung zur Besichtigung bereitgehalten, soweit keine Rückgabe an Lieferanten, Pfandteilregelung, gesetzliche Entsorgungspflicht oder andere Vereinbarung entgegensteht.
8. Teilreparaturen und nicht beauftragte Bauteile
Bei einer ausdrücklich vereinbarten Teilreparatur ist nur der im Auftrag bezeichnete Arbeits- und Teileumfang geschuldet. Das gilt insbesondere bei Automatikgetrieben und komplexen Antriebssträngen, deren Baugruppen technisch zusammenwirken.
Für nicht beauftragte, nicht geprüfte oder nicht instand gesetzte Bauteile übernimmt A1 keine eigenständige Funktionszusage. Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben uneingeschränkt bestehen, soweit ein Mangel ursächlich auf die von A1 ausgeführte Leistung oder ein von A1 geliefertes Teil zurückzuführen ist.
9. Mitwirkung, Probefahrten und Fahrzeugzustand
Der Kunde sorgt dafür, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich, ausreichend betankt beziehungsweise geladen und in einem für die beauftragten Arbeiten geeigneten Zustand ist. A1 darf zur Diagnose, Funktionskontrolle und Qualitätsprüfung notwendige Probe-, Überführungs- und Messfahrten durchführen.
Im Fahrzeug befindliche Wertsachen sind vor Übergabe zu entfernen. A1 haftet für zurückgelassene Gegenstände nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Leistungs- und Fertigstellungstermine
Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen können insbesondere durch zusätzliche Befunde, Teileverfügbarkeit, notwendige Fremdleistungen oder Ereignisse entstehen, die A1 nicht zu vertreten hat. A1 informiert den Kunden über wesentliche absehbare Verzögerungen.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei Verzögerung bleiben unberührt.
11. Abnahme, Rechnung und Zahlung
Der Kunde ist zur Abnahme der vertragsgemäß ausgeführten Werkleistung verpflichtet, soweit eine Abnahme nach der Art der Leistung vorgesehen ist. Die Abnahme kann insbesondere durch ausdrückliche Bestätigung oder vorbehaltlose Fahrzeugübernahme erfolgen.
Eine Abnahmefiktion gegenüber Verbrauchern tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein; der hierfür erforderliche Hinweis wird gesondert in Textform erteilt. Rechnungen sind bei Abnahme beziehungsweise Fahrzeugabholung ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Akzeptierte Zahlungsarten werden vor Ort oder in der Auftragsbestätigung mitgeteilt; ein Skonto wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt.
12. Fahrzeugabholung und Standkosten
Nach Mitteilung der Abholbereitschaft ist das Fahrzeug innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist abzuholen. Befindet sich der Kunde mit der Abnahme oder Abholung in Verzug, kann A1 ab dem dritten Kalendertag nach Zugang der Abholmitteilung Standkosten berechnen.
Die Standkosten betragen für Verbraucher 9,52 € einschließlich Umsatzsteuer je Kalendertag und für Unternehmer 8,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer je Kalendertag. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Aufbewahrungskosten entstanden sind. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt; ersparte Kosten werden angerechnet.
13. Gesetzliches Unternehmerpfandrecht
A1 steht wegen der Forderungen aus dem Werkstattauftrag das gesetzliche Unternehmerpfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in den Besitz von A1 gelangten Fahrzeug oder Bauteil zu. Eine Verwertung erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
14. Eigentumsvorbehalt
Von A1 gelieferte, noch nicht wesentlicher Bestandteil des Fahrzeugs gewordene Teile bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von A1. Zwingende gesetzliche Vorschriften über den Eigentumserwerb bleiben unberührt.
15. Gesetzliche Mängelrechte
Für Mängel der Werkstattleistung gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen. Bei Werkleistungen an einer Sache beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab Abnahme, sofern das Gesetz im Einzelfall nichts anderes bestimmt.
Der Kunde soll A1 einen behaupteten Mangel möglichst zeitnah und nachvollziehbar anzeigen und Gelegenheit zur Prüfung sowie zur gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung geben. Dies schränkt zwingende Rechte, Fristen oder Beweisregeln nicht ein.
16. Freiwillige 12-Monats-Garantie
Soweit A1 im Werkstattauftrag oder in einer gesonderten Garantieerklärung eine freiwillige Garantie zusagt, gilt sie für zwölf Monate ab Abnahme und ausschließlich für die dort ausdrücklich bezeichneten, von A1 ausgeführten Arbeiten und gelieferten Teile. Voraussetzung ist, dass der beanstandete Fehler ursächlich auf die garantierte Leistung zurückzuführen ist.
Nicht erfasst sind insbesondere normaler Verschleiß, Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Unfall, äußere Einwirkung, nachträgliche Fremdeingriffe oder Fehler anderer, nicht beauftragter beziehungsweise nicht instand gesetzter Systeme. A1 prüft den Garantiefall und erbringt die in der Garantieerklärung bezeichnete Leistung. Die gesetzlichen Mängelrechte bestehen unabhängig von der Garantie und werden durch sie nicht eingeschränkt.
17. Haftung
A1 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Regeln gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von A1.
18. Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nur zu, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder einen Fernabsatzvertrag vorliegen und keine gesetzliche Ausnahme greift. In diesem Fall erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger.
Beginnt A1 auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung, kann bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin vertragsgemäß erbrachte Leistung geschuldet sein. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer entgeltlichen Dienstleistung erst mit vollständiger Leistung und nur, wenn die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die vorherige ausdrückliche Zustimmung und die Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen.
19. Kündigung
Das gesetzliche Recht zur Kündigung eines Werkvertrags bleibt unberührt. Die Vergütung und Abrechnung richten sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften. Bereits beschaffte, speziell bestellte oder bearbeitete Teile werden nur berechnet, soweit hierfür ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch besteht.
20. Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere bei Reparaturanfragen, Fahrzeugunterlagen, Zahlungsdaten sowie der Kontaktaufnahme per E-Mail oder WhatsApp, enthält die Datenschutzerklärung.
21. Verbraucherstreitbeilegung
A1 ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von A1 Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
23. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Änderungen und individuelle Abreden können in der jeweils gesetzlich zulässigen Form getroffen werden.